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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08 (https://dejure.org/2010,10260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2010 - L 12 AL 22/08 (https://dejure.org/2010,10260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - L 12 AL 22/08 (https://dejure.org/2010,10260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosenhilfe bei Verstreichen von mehr als einem Jahr ; Entfallen eines Anspruches auf Arbeitslosenhilfe aufgrund des Abbruchs einer Integrationsmaßnahme für Langzeitarbeitslose im gewerblich-technischen Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Nach Abbruch der Maßnahme am 05.05.2000 und außerhalb eines laufenden Krankenversicherungsverhältnisses ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sich auf die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht (siehe hierzu BSG, Urt.v. 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R - Rd. 26).
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Die Verfügbarkeit lässt sich allerdings, wie das Bundessozialgericht jüngst noch einmal verdeutlicht hat, nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch herbeiführen (Beschluss. v. 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B -).
  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78

    Übergangsgeld innerhalb der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Ist er hingegen nur an den körperlichen und geistigen Anforderung der Maßnahme gemessen arbeitsunfähig, so ist denkbar, dass die Bindung durch die bewilligte Maßnahme ihn nicht daran hindert, seine - noch verbliebene - Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gesondert zur Verfügung zu stellen (vergl. zu dieser Differenzierung: Brand in Niesel, SGB III § 119 Rd. 66 unter Bezug auf BSG, Urt. v. 19.09.1979 - 11 RA 78/78 -).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    b) Maßgeblich für die Erfüllung von Verlängerungstatbeständen im Sinne des § 196 Satz 2 SGB III a.F. ist der tatsächliche Bezug der dort bezeichneten Leistungen (BSG, Urt.v. 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R -).
  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Im Falle der Weiterbildung mit einhergehenden Lohnersatzleistungen, insbesondere auch bei Gewährung von Unterhaltsgeld, ist auch nicht zu überprüfen, ob dem Betroffenen über die Maßnahme hinausgehend die Möglichkeit einer mehr als kurzzeitigen Tätigkeit offenstand (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R - und Beschluss v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 8/89

    Verfügbarkeit bei beruflicher Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Eine Betätigung, die auf längere Dauer angelegt und sinnvoll gestaltet ist, sowie derart betrieben wird, dass sie die für eine Berufstätigkeit erforderliche Zeit vollständig in Anspruch nimmt, die mithin für jeden Tag, an dem sie stattfindet, keine weitere Tätigkeit zulässt, steht der objektiven Verfügbarkeit entgegen (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB III, § 119 Rd. 102 unter Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 29.11.1989 - 7 Rar 8/89 -).
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08
    Im Falle der Weiterbildung mit einhergehenden Lohnersatzleistungen, insbesondere auch bei Gewährung von Unterhaltsgeld, ist auch nicht zu überprüfen, ob dem Betroffenen über die Maßnahme hinausgehend die Möglichkeit einer mehr als kurzzeitigen Tätigkeit offenstand (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R - und Beschluss v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -).
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